Burg Trifels im Pfälzerwald
Feudalwesen und Weinbau
Als sich die gewalttätigen Überfälle durch Alamannen und andere Völker ab dem 4. Jahrhundert mehrten, brach die Verwaltung des Römischen Reiches im Rhein-Mosel-Raum immer weiter zusammen. [Anm. 1] Die Städte entvölkerten, das Straßennetz verfiel, die Kenntnis einer schriftgestützten Organisation ging weitgehend verloren. Was folgte, wird als Feudalismus bezeichnet: Ein auf das gesprochene Wort gestütztes System, das für verliehenen Boden Abgaben und Gefolgschaft im Feld forderte. Um ihre Gebiete zu organisieren und den Weinbau zu gewährleisten, stifteten die fränkischen Könige dementsprechend Ländereien oder vergaben sie zu Lehen.
Das verliehene Gebiet umfasste oftmals Hunderte von Höfen samt Winzer:innen und Weinbergen, Mühlen und Märkten. Um diese in einer Zeit ohne Landkarten und Schriftkenntnis zu organisieren, wurden die Lehen weiter unterteilt. Hierbei bildeten Fronhöfe samt angrenzender Nebenhöfe – Hufen – die kleinste Einheit. Halbbauern nahmen eine halbe Hufe und Drittelbauern eine Drittelhufe zu Lehen. Der Lehnsherr beanspruchte hierfür die Hälfte oder ein Drittel des Ertrags vom Feld und aus dem Weinberg. [Anm. 2] Zudem fielen Frondienste an – die herrschaftlichen Ländereien mussten mit bestellt werden. Bauern und Bäuerinnen durften hierfür als Winzer:innen in den fürstlichen Weinbergen agieren. Im Gegenzug gewährte der Lehnsherr Ländereien und seinen Schutz. So boten beispielsweise die Mauern der Burg Trifels Zuflucht vor feindlichen Raubzügen und marodierenden Banden.
Die Geistlichkeit beanspruchte ihrerseits Abgaben: Mit dem Zehnt deckte die Kirche Sach- und Personalkosten. Später wurde der Zehnt mehr an den Grund als an die Person gebunden. So wurde vom Weinbergsertrag der Zehntwein verlangt. Er lagerte im Zehntkeller in Zehntfässern. Es gab Weinberge, von denen der Zehnt einer Person zugeordnet war. Mit dem Glockenzehnt wurde beispielsweise der Glöckner entgolten. Jemand, der mit Gült- oder Zehntwein entlohnt wurde, erhielt dazu häufig Schankrecht, um diesen Wein verkaufen zu können. [Anm. 3]
Im Laufe des Mittelalters wurden die Grundherren weniger fähig oder willens, die organisatorisch unübersichtliche Wirtschaftsform des Fronhofes aufrechtzuerhalten. Sie verpachteten ihre Ländereien und vergaben auch ihr zuvor eigens bestelltes Land gegen regelmäßige Geldzahlungen. Diese frühe Form der Grundstücksteuer wurde Gült genannt. Frondienste wurden durch Geld- oder Naturalrenten ersetzt. Diese periodisierten Ansprüche auf Abgaben wurden verkauft, verschenkt, getauscht oder beliehen. Ein reger Handel mit diesen Renteneinkommen entstand.
Neben Fronhöfen existierten auch ausschließlich auf Weinbau spezialisierte Betriebe, deren Fläche sich meist aus Eigen- und Pachtland des Winzers zusammensetzte. Winzer:innen waren in der Regel Eigentümer:innen von Haus, Kelter und Weinbergen. Wirtschaftliche oder rechtliche Bindungen an einen grundherrlichen Betrieb konnten völlig fehlen. [Anm. 4] Mit der Pest von 1349 sank die Bevölkerung Mitteleuropas drastisch. Der Grundherr musste zunehmend auf Frondienste verzichten und den Winzer:innen günstigere Pachtverträge bieten, um ihre Abwanderung zu verhindern. Dennoch hielten sich Ausprägungen des Lehnswesens mancherorts bis ins 19. Jahrhundert. Spätestens die Gesetzgebung Napoleons beendete derartige Grundlasten.
Urheberschaft
Autor: Maximilian Bieler
Redaktion: Simeon Guthier
Stand: 22.12.2021