Weinmajestäten
Von der Schönheitskönigin zur Weinrepräsentantin
1929/30 hatte im pfälzischen Neustadt der dortige Verkehrsvereinsvorsitzende Daniel Meininger anlässlich des „Pfälzer Weinlesefestes“ die Idee zur Kürung einer Festkönigin. [Anm. 1] Bei dieser 1931 erstmals stattfindenden Wahl der Pfälzischen Weinkönigin handelte es sich um eine „Misswahl“ nach amerikanischem Vorbild, noch ohne besonderen Bezug zum Wein. [Anm. 2] Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurde die Weinköniginnenwahl zunächst eingestellt, da Schönheitskonkurrenzen dem neuen Regime als zu „undeutsch“ erschienen. [Anm. 3]
Aufgrund der persönlichen Fürsprache des pfälzischen Gauleiters Josef Bürckel wurde das Amt der Pfälzischen Weinkönigin 1934 schließlich wiederbelebt. [Anm. 4] Sie sollte fortan als Repräsentantin der pfälzischen Weinkultur gezielt zu Propaganda- und Vermarktungszwecken eingesetzt werden. [Anm. 5] Auf Betreiben der pfälzischen NSDAP wurde ab 1937 die Pfälzische Weinkönigin zugleich offiziell die „Deutsche“ Weinkönigin. [Anm. 6] Auch am Mittelrhein, an der Ahr und an der Mosel wurden in den Friedensjahren der NS-Herrschaft lokale Weinmajestäten etabliert. [Anm. 7]
Von 1939 bis 1947 fand kriegsbedingt keine Weinköniginnenwahl in Neustadt statt. Erst 1948 wurde erneut eine Pfälzische Weinkönigin gekürt. [Anm. 8] 1950 wurde zudem erstmals wieder eine Deutsche Weinkönigin auf dem Neustadter Weinlesefest gewählt, wobei zunehmende Kritik an der Repräsentativität dieser rein innerpfälzischen Wahl laut wurde. [Anm. 9] Mithilfe der neu gegründeten „Deutschen Weinwerbung GmbH“ wurde die deutsche Weinmajestät ab 1950 schließlich aus den Gebietsweinköniginnen aller deutschen Weinbaugebiete durch eine Jury nach bestimmten Regeln in Neustadt an der Weinstraße gewählt. [Anm. 10] Heute wird die Wahl vom Deutschen Weininstitut (DWI) ausgerichtet. Die Deutsche Weinkönigin hat dabei bestimmte Anforderungen zu erfüllen: So muss sie aktiv im Winzerberuf tätig sein. [Anm. 11] Ein Jahr lang ist es ihre Aufgabe, den deutschen Wein als Werbeträgerin fachkundig zu repräsentieren und zu vermarkten. [Anm. 12]
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Urheberschaft
Autor: Felix Maskow
Redaktion: Simeon Guthier
Stand: 22.12.2021